Das deutsche Berufsrecht unterscheidet zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Beide sind für Ihre Bereiche ausgebildet und qualifiziert und verfügen in der Regel über den Abschluß eines Jurastudiums bzw. BWL-Studiums.
Jedoch bestehen in der Beratungspraxis Fallkonstellation, bei denen die Berufsgruppe an natürliche oder gesetzliche Grenzen trifft.
"Steuerberater dürfen kraft Gesetzes
keine Rechtsberatung leisten."
Carsten Ahlers
Um umfassend beraten zu werden, müssten Sie für Rechtsfragen zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen und zusätzlich für eine steuerliche Prüfung einen Steuerberater konsultieren. Sie müssten also für ein sachlich zusammenhängenden Sachverhalt zwei separate Mandate begründen.
Wenn Sie möchten, nimmt Ihnen AHLERS & PARTNER einen Gang ab, denn wir sind in der Lage, für Sie beide Bereiche abzudecken:
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