AHLERS & PARTNER
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Unsere Vergütung

Abrechnungsmethoden

1. Amtliche Gebührensätze

Bei Standarddienstleistungen rechnen wir unsere Beratung grundsätzlich auf Basis der amtlichen, d.h. gesetzlichen Gebührenordnungen ab.

 

Für Rechtsberatungen ist dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und für steuerliche Dienstleistungen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Es handelt sich um Bundesgesetze, die einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten.

 

Die Vergütung wird pro Mandat indivduell berechnet. Sie orientiert sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. dem Wert des Interesses für den Mandanten, den Schwierigkeitsgrad sowie Art und Umfang der zu erledigenden Dienstleistung.

Vergütungsgesetze

RVG neu
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - gültig ab 01.01.2021
RVG ab 2021.pdf
PDF-Dokument [318.7 KB]
RVG alt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - gültig bis 31.12.2020
RVG bis 2020.pdf
PDF-Dokument [264.4 KB]
STEUERBERATERVERGÜTUNGSVERORDNUNG (StBVV)
StBVV 2012.pdf
PDF-Dokument [122.2 KB]

2. Vergütungsvereinbarung

In Einzelfällen, z.B. bei sehr umfangreichen oder komplexen Beratungen oder in Strafsachen, bietet sich alternativ der Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an.

 

Hier erfolgt die Abrechnung entweder

  • auf Basis einer Pauschalgebühr (flat fee) oder
  • auf Grund einer Zeitgebühr (Anzahl der Stunden x Stundensatz).

3. Auslagen, Reisekosten, Spesen

Unsere Rechnungen enthalten neben der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19,00 % des Nettobetrags) weitere Spesen und Auslagen.

 

Hierzu zählen insbesondere

  • Pauschalen für Porto- und Telefonkosten
  • Auslagen für Kopien, z.B. von Gerichtsakten
  • sonstige Auslagen (z.B. Gerichtskosten, Verwaltungsgebühren) oder
  • Reisekosten (z.B. Fahrtkosten) bei der Wahrnehmung auswärtiger Besprechungstermine und Gerichtstermine

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Rechtsanwälte - Steuerberater

 

Sonnenstraße 2

97688 Bad Kissingen

 

T E L E F O N

0971 785 9550

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