Bei Standarddienstleistungen rechnen wir unsere Beratung grundsätzlich auf Basis der amtlichen, d.h. gesetzlichen Gebührenordnungen ab.
Für Rechtsberatungen ist dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und für steuerliche Dienstleistungen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Es handelt sich um Bundesgesetze, die einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten.
Die Vergütung wird pro Mandat indivduell berechnet. Sie orientiert sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. dem Wert des Interesses für den Mandanten, den Schwierigkeitsgrad sowie Art und Umfang der zu erledigenden Dienstleistung.
In Einzelfällen, z.B. bei sehr umfangreichen oder komplexen Beratungen oder in Strafsachen, bietet sich alternativ der Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an.
Hier erfolgt die Abrechnung entweder
Unsere Rechnungen enthalten neben der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19,00 % des Nettobetrags) weitere Spesen und Auslagen.
Hierzu zählen insbesondere
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